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rechtlche frage hoffe ihr könnt helfen
30.08.2010, 19:15,
#1
Rolleyes  rechtlche frage hoffe ihr könnt helfen
so erst ml die storry
habe mit einem xbox games getauscht ber post zuenander gefunden haben wir über eine wer kennt wen tausch gruppe.
so ich snte miene games wie besprochen zu er angeblich auch über dhl.
nur am freiteag nach einer woche ist immer noch nix von ihm angekommen. aber meine sachen bei ihm. dann fragte ich nach der sende (paket nummer) diese hat er ncht gefunden dnn rief ich bei dhl an und fragte nach ob es auf meinen namen eine sendung gibt aber sie fanden nix und wusten von nix.
auf gut deutsch er scheint mch verarscht zu haben.
er beteuert immer noch seine unschuld und will mir meine games wieder zurück schiken was ja toll währe.

nun überlege ich wenn er mir die games nicht mer zurück schikt ist das ja ein fall von betrug kann man das zur anzeige bringen vorallem der haken könnte sein es handelt sich um
beschlagnamte bzw inditierte games
ich sante ihm
dark sektor und brütal legend uncut (uk)
er wolte dead rising schiken
nun is die frage is das egal das es sich um diese games handelt wenn ich ne anzeige machen möchte hab ja auch noch den schrift verker als beweis das er es senden wollte

thx schon mal für die hilfe von euch
[Bild: yammar.jpg]
[Bild: pbflag.gif]
Hab ich nen Tinnitus im Auge oder warum seh ich überall nur pfeifen?
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30.08.2010, 20:37,
#2
RE: rechtlche frage hoffe ihr könnt helfen
Also deine beiden Spiele sollten keine Probleme bereiten. Beschlagnahmt ist keines von beiden. Brütal Legend ist uncut normal bei uns erhältlich und Dark Sector ist (soweit mir bekannt ist) nur indiziert. Sofern du also Volljährig bist darfst du die Spiele natürlich auch besitzen. Vorteilhaft wäre es natürlich, wenn dein Tauschpartner ebenfalls volljährig ist, denn du darfst ihm solche Spiele sonst natürlich nicht zugänglich machen. Wink

Dead Rising ist da schon eine andere Geschichte, denn das ist tatsächlich beschlagnahmt. Der Besitz ist damit zwar immer noch erlaubt, aber der Handel eben nicht. Das ist teilweise extrem kompliziert und verwirrend mit der Rechtslage in Deutschland, insofern bin ich mir nicht ganz sicher, ob du als "Käufer" dadurch Probleme bekommen könntest. Aber dein Tauschpartner würde die (als Anbieter) mit Sicherheit bekommen können. Insofern würde ich dir raten, das Ganze lieber mit ihm direkt zu klären - und ihn (sollte er sich quer stellen) ruhig darauf hinweisen, was ihm blühen könnte. Wink

Da ich aber kein Experte bin, ruhig noch auf weitere Meinungen hier warten.
[Bild: metal_warrior.jpg]
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30.08.2010, 22:14,
#3
RE: rechtlche frage hoffe ihr könnt helfen
ok thx aber das is schon mal interesant zu wissen das er sich auf was gefast machen kann wenn er mir nich meine sachen zurück gibt th
[Bild: yammar.jpg]
[Bild: pbflag.gif]
Hab ich nen Tinnitus im Auge oder warum seh ich überall nur pfeifen?
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31.08.2010, 12:21,
#4
RE: rechtlche frage hoffe ihr könnt helfen
Also ich hatte selbst mal so einen Fall, als ich noch jünger war. Da hat mein Tauschpartner ebenfalls einfach nichts geschickt. Ich hatte dann einfach an die Eltern des Jungen geschrieben und somit zu meinem Recht gefunden (bzw. wieder zu meinen Sachen).

Ich würde dir daher auch raten deinem Tauschpartner davor zu warnen, dass er durch den Handel (wozu auch Tausch zählt!) des Spieles Dead Rising sich strafbar gemacht haben könnte. Ebenso auch, dass er sich eines Betruges strafbar macht, wenn er dir nicht das Spiel zusendet bzw. zumindest deine wieder zurück schickt.

Das Problem ist natürlich, dass du da kaum gerichtlich was durch bringen wirst. Zum einen kostet es eine Menge solch einen Rechtsstreit erstmal ins Rollen zu bringen, dann dauert das auch eine sehr lange Weile und zweitens ist fraglich ob du nicht auch zum Teil mit drin hängst, da du einen Tauschhandel über das besagte Spiel getroffen hast, mit welchem ja nicht in Deutschland gehandelt werden darf.
Hinzu kommt natürlich immer die Beweislage. Vor Gericht kann natürlich der Schriftverkehr angezweifelt werden (fälschung des Schriftverkehrs) bzw. die einzigen Zeugen (du und dein Gegner) sagen Widersprüchlich aus. D.h. wenn dein Gegner natürlich einen Eid abglegt und behauptet er habe die Spiele weggeschickt ist das natürlich schwer zu widerlegen. Klar er sollte eigentlich einen Post-Beleg haben aber vor Gericht gilt letzendlich halt immer noch "In dubio pro reo" Sprich: Im Zweifel für den Angeklagten.

Meine Devise ist immer: Was der andere nicht weis muss er auch nicht wissen. Also am Besten einfach mal vor einer möglichen Gerichtlichen Ausseinandersetztung warnen, vielleicht klappt es ja.
(PS: Nie vor bzw. mit irgendetwas Drohen! Also wenn du ihm schreibst immer nur vor einer möglichen Folge warnen, sobald du ihm drohst machst du dich selbst Strafbar Wink )
[Bild: 423197.png]
Nintendo Network ID (WiiU/3DS): WiiG-Yvi u. WiiG-Yvi.II
Die Sammlung



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31.08.2010, 12:37, (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2010, 12:40 {2} von prime.)
#5
RE: rechtlche frage hoffe ihr könnt helfen
@Yvi: Naja, wenn man ihm mit einem Prozess oder anderen rechtlichen Folgen konkret droht, macht man sich damit doch nicht strafbar - dann würde jede zweite Prozessklage doch für den Ankläger nach hinten losgehen.

Davon abgesehen macht dein Tauschbpartner sich ja schon in dem Moment strafbar, wo er ein solches Spiel (Dead Rising) überhaupt dir zum Tausch anbietet, unabhängig davon ob du einwilligst oder nicht. Auf deiner Seite sehe ich da wie Metal sagte auch keine Probleme, da du dich im legalen Bereich bewegst.
Davon abgesehen: Wenn es keine Paket-ID gibt und er sie dennoch verschickt haben sollte, dann wahrscheinlich als unversichertes Päckchen (oder Maxibrief), wo es meines Erachtens keine ID gibt, eben weil nicht versichert. Ich würde noch zwei drei Tage warten, der Versand verzögert sich bei mir auch öfters, weil der Absender sich dann in der Adresse geirrt hat oder einen Zahlendreher drin hatte und die Sendung somit nachadressiert werden musste.

Falls du aber definitiv nichts mehr von den Spielen hörst, würde ich ihn auch vor möglichen Folgen warnen und er soll dir die Spiele zurückschicken.
[Bild: Prime+WiiG.jpg]

[Bild: prime.jpg]
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01.09.2010, 09:22,
#6
RE: rechtlche frage hoffe ihr könnt helfen
so habe gestern mal eine anwalts kanzlei angerufen und gefragt wie meine möglichkeiten stehen.
also im grunde ganz gut und ich könnte das auch machen nur das die kosten für den anwalt erst mal höher sind als der streit wert.
dann kommt eben noch das beschlagnamte spiel hinzu und da würde ich mich seilbst ins eigene fleisch schneiden. denn ich mache mich genau so mit strafbar wie der gegner.
was in diesem falle wohl heist ich sehe das zeug nie wieder und binn um eine erfahrung reicher in meinem leben und werde nur noch mit leuten tauschen mit denen andere gute erfahrungen gemacht haben.
[Bild: yammar.jpg]
[Bild: pbflag.gif]
Hab ich nen Tinnitus im Auge oder warum seh ich überall nur pfeifen?
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01.09.2010, 13:16,
#7
RE: rechtlche frage hoffe ihr könnt helfen
also will er dir deine Spiele nicht zurück schicken?
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