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eBay-Frage
10.03.2009, 19:38,
#1
eBay-Frage
Weiß jemand, ob es die Nutzerbedingungen von eBay erlauben, einen Artikel zurückzuziehen, weil man ihn irgendwo anderes verkauft hat?

Ist mir nämlich passiert, ich hab auf etwas geboten, das dann kurz vor Ablauf zurückgenommen wurde mit der Begründung: "Behalte mir das Recht vor das Spiel auch auserhalb ebays zu verkaufen"

Darf man das?
[Bild: seriouskano.jpg]
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10.03.2009, 19:43,
#2
RE: eBay-Frage
Hm... also etwas anderes habe ich in den AGB's auch nicht gefunden: Klick
Twttr ♦ 500px ♦ Blog ♦ PSN
[Bild: dus9uhqs.jpg]
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10.03.2009, 21:06,
#3
RE: eBay-Frage
Also soweit ich das verstehe, ist das so nicht rechtens. Es gibt Gründe, einen Artikel zurückzuziehen (siehe AGB's), aber "woanders verkaufen" ist kein zulässiger Grund. Die angebotene Ware ist rechtlich bindend, genauso wie die Gebote darauf. Man kann doch nicht ein und denselben Artikel auf mehreren Auktionen anbieten, und sich dann am Ende die mit dem besten Ergebnis rauspicken. Wink
[Bild: metal_warrior.jpg]
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10.03.2009, 21:10,
#4
RE: eBay-Frage
sehe das wie Metal.. ich würde das melden..
einen Versuch wäre es wert..
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10.03.2009, 22:14,
#5
RE: eBay-Frage
Ich würde es anders machen...
Spanne einen Freund ein und der soll "was-auch-immer" zu einem horenden Peris ersteigern.
Natürlich erhält er den Artikel nicht, du aber auch nicht die 1000 €. So dringt nichts nach außen (zu ebay) und du kannst den Artikel anderweitig verkaufen und kriegst noch eine gute Bewertung.
[Bild: dade.jpg]
It has begun: [Bild: 8096-22.jpg]
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10.03.2009, 22:18,
#6
RE: eBay-Frage
(10.03.2009, 22:14)Dade schrieb: Ich würde es anders machen...
Spanne einen Freund ein und der soll "was-auch-immer" zu einem horenden Peris ersteigern.
Natürlich erhält er den Artikel nicht, du aber auch nicht die 1000 €. So dringt nichts nach außen (zu ebay) und du kannst den Artikel anderweitig verkaufen und kriegst noch eine gute Bewertung.

Aber es war ja andersrum. SeriousKano hat auf etwas geboten und der Verkäufer hat zurückgezogen. Wink
Oder hab ichs jetzt falsch verstanden? Tongueout
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10.03.2009, 22:25,
#7
RE: eBay-Frage
Ach so...
Nun eine Gewisse Zeit lang ist es erlaubt Angebote zurückzuziehen...
Wenn es die Funktion gibt, wird es rechtens sein. Dennoch würde ich mich mit Ebay auseinandersetzen.
[Bild: dade.jpg]
It has begun: [Bild: 8096-22.jpg]
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11.03.2009, 10:59,
#8
RE: eBay-Frage
Sobald ein Gebot abgegeben wurde darf der Verkäufer es nicht ohne einen Grund (ebay AGB`s) zurückziehen. Melde den Typen bloß!
[Bild: Adama2.jpg]

Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher. Pleasantry
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11.03.2009, 11:29,
#9
RE: eBay-Frage
Genau, auch mir scheint es illegal, dass das Angebot zurückgezogen wurde! Da scheint der Verkäufer außerhalb von eBay jemanden gefunden zu haben, der mehr zahlt ...
11.03.2009, 12:40,
#10
RE: eBay-Frage
Ich bin auch der Meinung das man das nicht so einfach machen darf, nachdem auf den Artikel schon geboten wurde...und "anderweitiges verkaufen" ist kein zulässiger Grund !

ICH WÃœRDE IHN MELDEN !!! Wink
[Bild: SHC-Wolle.jpg]
Divine Dragons
MH3U
JR:49
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11.03.2009, 17:12,
#11
RE: eBay-Frage
Ums nochmal eindeutig zu erklären: Ich hab geboten (auf ein seltenes NES-Spiel, ca.20 Euro) und kurz vor Ende der Auktion kam folgende Email von eBay:

Zitat:Hallo,
Ihr Gebot für den Artikel (250386240409) wurde gestrichen/zurückgezogen Den Grund für die Streichung des Gebotes können Sie in der Gebotsübersicht einsehen.

Bitte lassen Sie Vorsicht walten, wenn Sie nachdem Sie das Gebot zurückgezogen haben, kontaktiert werden, mit der Bitte den Artikel zu kaufen. Bitte lassen Sie sich nicht dazu überreden für den Artikel über einen Bargeldtransfer-Service wie Western Union oder MoneyGram zu bezahlen, da diese Zahlungsmethoden für die Bezahlung an Personen, die Sie nicht kennen, nicht sicher sind.

Mit freundlichen Grüßen,
eBay
Offensichtlich war dem Verkäufer der gebotene Preis um einiges zu niedrig, weswegen er die Auktion abgebrochen hat. Dass das nicht ganz rechtens sein kann, würde ich jetzt mal behaupten.
Auch die Angabe:
Zitat:Am 08.03.09 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:

Behalte mir das Recht vor das Spiel auch auserhalb ebays zu verkaufen
macht mich schon sehr stutzig. Habs mal gemeldet, mal sehen was rauskommt. Sauer bin ich so oder so, mir wurde ein sehr gutes Schnäppchen versaut.
Es ist übrigens kein gewerblicher Verkäufer, was das ganze aber nicht wirklich besser macht.
[Bild: seriouskano.jpg]
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11.03.2009, 17:35,
#12
RE: eBay-Frage
Der Typ hätte wohl besser geschrieben, dass ihm die Sache kaputt gegangen ist. Dann ist das nämlich vollkommen okay und du hättest ihm wohl nix beweisen können. So allerdings ists interessant, denn im Prinzip ist er verpflichtet dir das was es auch immer sein mag zu verkaufen Wink

Grüße
[Bild: Maximusthefirst.jpg]
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11.03.2009, 21:57,
#13
RE: eBay-Frage
Ich hab bei ihm übrigens persönlich nachgefragt.
Antwort: "Hallo
Ein Privatsammler hat es gekauft
sorry"

Nea
[Bild: seriouskano.jpg]
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11.03.2009, 22:16,
#14
RE: eBay-Frage
Nun bleibt nurnoch abzuwarten, was Ebay dazu sagt.
[Bild: dade.jpg]
It has begun: [Bild: 8096-22.jpg]
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11.03.2009, 22:24,
#15
RE: eBay-Frage
(11.03.2009, 21:57)SeriousKano schrieb: Ich hab bei ihm übrigens persönlich nachgefragt.
Antwort: "Hallo
Ein Privatsammler hat es gekauft
sorry"

Nea
Na das wird ja immer besser. Als Beweismittel drüften die Mails Ebay wohl ausreichen.
Sowas finde ich einfach krass dreist. Da stellt man was in Ebay rein und verkaufts dann andersweitig...unglaublich!

Grüße
[Bild: Maximusthefirst.jpg]
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11.03.2009, 23:53,
#16
RE: eBay-Frage
Ich rege mich wirklich nicht über Kleinigkeiten auf. Wenn jemand mein Artikelbild oder die Beschreibung klaut, bin ich da nicht so.
Aber durch sein Verhalten hat er mir die Möglichkeit genommen, das Spiel zu ersteigern, unabhängig davon, wie viel er von dem "Privatsammler" bekommen hat. Schließlich weiß er nicht, wie viel ich maximal geboten hätte.

Ich denke, er hat einfach Angst bekommen, dass das Spiel unter Wert weggeht und hat das Angebot entfernt. Und das ist ganz klar gegen die Nutzungsbestimmungen von eBay.
[Bild: seriouskano.jpg]
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12.03.2009, 10:28,
#17
RE: eBay-Frage
Nicht nur das... mal an die Juristiker hier.
Ist das Einstellen eines Artikels in Ebay nicht eine Willenserklärung? Demnach wäre er gesetzlich an das Angebot gesetzlich gebunden. Auch als Privatperson. Und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem jemand ein Gebot abgibt.
Wenn das der Fall ist, kannst du ihn theoretisch auf das Spiel verklagen.
[Bild: dade.jpg]
It has begun: [Bild: 8096-22.jpg]
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12.03.2009, 11:07,
#18
RE: eBay-Frage
Nah, so weit will ich nun wirklich nicht gehen. Aber grundsätzlich sollte das stimmen. Immerhin kann man ja auch nicht während einer echten Auktion sagen: "Wie, nur 30 Euro? Dann behalt ich das Teil lieber für mich und suche jemanden, der mehr dafür bezahlt."
Denn dafür gibts bei eBay ja gerade die Möglichkeit, einen Mindestbetrag als Startpreis anzugeben.
[Bild: seriouskano.jpg]
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18.03.2009, 12:08,
#19
RE: eBay-Frage
Und, Kano? Gibt es dazu schon etwas Neues? Würd mich mal interessieren, welche Schritte eBay da unternehmen möchte ... Wink
09.04.2009, 08:53,
#20
RE: eBay-Frage
Wie siehts denn jetzt damit aus, hat ebay was genatwortet? Smile

Greetz
[Bild: Maximusthefirst.jpg]
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09.04.2009, 09:59,
#21
RE: eBay-Frage
Ich denke mal nicht, sonst hätte Kano schon etwas dazu geschrieben
[Bild: Adama2.jpg]

Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher. Pleasantry
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