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"neuartiges Rundfunkempfangsgerät" - keine Zwangsabgabe
31.07.2008, 10:56, (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.07.2008, 11:46 {2} von CoderONE.)
#1
"neuartiges Rundfunkempfangsgerät" - keine Zwangsabgabe
Es gibt Neuigkeiten von der GEZ. Da hat doch tatsächlich das
Verwaltungsgericht Koblenz einem Anwalt Recht gegeben, der für
seinen beruflichen genutzten PC keine Gebühren zahlen will.

Zitat:Urteil zu Rundfunkgebühren
Keine Zwangsabgabe für PCs

Schwerer Schlag für die GEZ: Das Verwaltungsgericht Koblenz gibt einem Anwalt Recht, der für seinen PC keine Rundfunkgebühr zahlen will.

Grundpfeiler bei der Zahlungspflicht von Rundfunkgebühren wackelt: das zum Empfang bereitgehaltene Gerät. Egal, ob man sein Gerät nutzt oder nicht: Bisher muss jeder „Rundfunkteilnehmer“ zahlen. So will es das Gesetz. „Die Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Gerätes geknüpft, das den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht“, heißt es dazu unmissverständlich auf der Homepage der Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Das sehen die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz ganz anders: Sie haben entschieden, dass ein Rechtsanwalt für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten muss. Genau 5,52 Euro im Monat wollte die GEZ von ihm kassieren. So viel kostet ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ seit Januar 2007. Die normale Gebühr beträgt 17,03 Euro.

Der im Sendegebiet des Südwestrundfunks (SWR) wohnende Anwalt nutzt in seiner Kanzlei den Rechner mit DSL-Anschluss mal für Recherchen in Datenbanken, um wichtige Urteile aufzuspüren, mal schickt er seine Umsatzsteuervoranmeldung auf elektronischem Wege ans Finanzamt. Ordnungsgemäß meldete er seinen internetfähigen PC bei der GEZ in Köln an, teilte jedoch mit, dass er ihn nicht zum Rundfunkempfang nutze. Das half ihm wenig. Die Gebührenjäger wollten trotzdem 5,52 Euro pro Monat. Nach einem für ihn erfolglosen Widerspruchsverfahren erhob der Jurist schließlich Klage und argumentierte, es sei verfassungswidrig, ihn zur Zahlung der Gebühr heranzuziehen.

Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem selbstständigen Anwalt Recht. In dem bemerkenswerten Urteil berufen sich die Richter auf die im Grundgesetz garantierte Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten – auch über den PC in der Kanzlei. Dieses Grundrecht stufen sie höher ein als die rundfunkrechtlichen Bestimmungen. Mit der Rundfunkgebühr für Internet-PCs sei, so das Gericht, eine „staatliche Zugangshürde“ errichtet worden, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspreche.

Die Richter kommen in ihrem Urteil auch auf das gesetzliche Merkmal „zum Empfang bereithalten“ zu sprechen und legen dies so aus, dass der Rechtsanwalt für seinen ausschließlich beruflich genutzten PC keine Rundfunkgebühr entrichten müsse. Denn ein solcher PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen werde „typischerweise“ nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet (Aktenzeichen: 1 K 496/08.KO). Bei der GEZ ist das für sie negative Urteil reserviert aufgenommen worden. Man nehme das nicht rechtskräftige Urteil „zur Kenntnis“, so eine Sprecherin. Im Übrigen sei man ja nicht der Kläger. Geklagt hatte der Südwestrundfunk, der offenbar in die zweite Instanz gehen will. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ebenfalls in Koblenz, hatten die Richter ausdrücklich zugelassen.

Knapp 7,3 Milliarden Euro hat die GEZ im vergangenen Jahr an Rundfunkgebühren eingenommen. Der Löwenanteil von 5,4 Milliarden Euro floss an die Sender der ARD, 1,7 Milliarden Euro an das ZDF und 183 Millionen Euro an das Deutschlandradio. Die neue Gebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte erwies sich bisher als wenig ergiebig: Nur knapp sechs Millionen Euro kamen zusammen.

Focus Online vom 30.07.08

[Bild: Gez_Macht.jpg]

Damit hat die GEZ mal wieder nen schweren Schlag hinnehmen müssen.
Es geht ja schon lange durch die Presse, dass es keine Messwagen
gibt, sodass sich wohl keiner mehr Sorgen macht, ob sein Radio oder
Fernseher als EMPFÄNGER angemessen werden kann. Wobei mir
ohnehin schleierhaft ist, dass überhaupt jemand das mal geglaubt hat.
Und das die Treppenterrier von der GEZ überhaupt keine Befugnisse
haben ging auch genug durch die Presse. Tatsächlich kann man ja
sogar die Polizei holen, wenn sie das Grundstück betreten, da ein
unbefugtes Betreten dieser Leute unter Hausfriedensbruch fällt.
Ich hoffe ja mal, dass die Gebühren in naher Zukunft ganz wegfallen,
denn ich nutze die öffentlich-rechtlichen Quellen so gut wie gar nicht
und finde es unverschämt in der heutigen Zeit noch diese Gebühren
zu erheben, wo der Nutzen einer gesicherten Berichtserstattungen
schon längst nicht mehr da ist.

Bin mal gespannt, was ihr dazu sagt. Dirol
[Bild: 070509151850_bloxrelax.jpg]
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31.07.2008, 11:45, (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.07.2008, 11:46 {2} von prime.)
#2
RE: „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ - keine Zwangsabgabe
Kann dir nur Recht geben. Nicht umsonst sagt man ja "schon abGEZockt", ich selbst nutze weniger die öffentlich-rechtlichen Quellen und finde den GEZ-Betrag, den man dauenrd abdrücken muss einfach übertrieben und unnötig. Zumal die Leute extrem aufdringlich sind und ihr Verhalten beinahe schon Krediteintreibern gleicht Sad
Kurz und Gut: Ich find die GEZ scheisse und freue mich, dass der Anwalt recht bekommen hat und somit oben erwähntes Institut mal wieder eins auf den Sack bekommen hat Yahoo Biggrin.

btw. das Bild ist wirklich genial Rofl
[Bild: Prime+WiiG.jpg]

[Bild: prime.jpg]
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31.07.2008, 13:42,
#3
RE: "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" - keine Zwangsabgabe
Nur mal kurz `ne kleine Story, von vor ein paar Wochen: Es war Samstag, ungefähr 17:00 (!!!) Uhr, meine Freundin war zur Arbeit, als es an unserer Wohnungstür klopfte. Nebenbei bemerkt zahlt meine Freundin seit Jahren jeden Monat brav unsere Rundfunkgebühren. Ich also locker-flockig an die Tür, ein bisschen im Assi-Style, mit Kippe im Mund. Reiss die Tür auf, und da steht ein beleibterer, älterer Herr, der mir noch nicht mal "Guten Tag" sagt, sondern mir zur Begrüßung gleich seinen rechten Arm entgegenreckt, um mir stolz seinen "Mitgliedsausweis" der GEZ zu präsentieren.Ich erstmal: Hallo !"
Er:" Herr KingBo, sie haben ein Auto mit Radio, und dafür müssen sie Gebühren an uns entrichten.Ich habe hier einen Antrag, den sie gleich ausfüllen können...." "Moment,"sag ich"ich habe noch nicht mal`nen Führerschein,geschweige denn ein Auto !"
Verwirrter,hektischer Blick seinerseits..."Ääääh, ja aber ihre Lebenspartnerin..." Ich:"Zahlt seit Jahren die Gebühren brav jeden Monat !"
"Gut, dann einen schönen Abend noch." sagt`s, dreht sich um und verschwindet leise und artig die Treppe hinab.
Leute, was ist das überhaupt für ein Verein ??? Und, was sind das für komische Aktionen, so auf die Tour-Wir können`s ja mal probieren ???
Da wird versucht abzuzocken wo`s nur geht, und wenn`s nach mir geht, können die sämtliche öffentlich-rechtlichen Programme abdrehen. Guckt doch èh keiner. Wenn ich anfange zu zappen, dann bestimmt nicht beim ersten oder so...Wink
King-Connection
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31.07.2008, 13:46,
#4
RE: "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" - keine Zwangsabgabe
KingBo schrieb:(...)
Verwirrter,hektischer Blick seinerseits..."Ääääh..."
(...)
Allein diese Vorstellung: Herrlich xD
Twttr ♦ 500px ♦ Blog ♦ PSN
[Bild: dus9uhqs.jpg]
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31.07.2008, 14:09,
#5
RE: "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" - keine Zwangsabgabe
zu dem thema fällt mir eigentlich nur der anfang dieses videos ein Biggrin
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31.07.2008, 14:17,
#6
RE: "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" - keine Zwangsabgabe
Das triffts eigtnlich ziemlich gut. Biggrin

Hab auch noch eins :
http://de.youtube.com/watch?v=aTJXxf9aya8 Rofl
[Bild: Prime+WiiG.jpg]

[Bild: prime.jpg]
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31.07.2008, 14:18,
#7
RE: "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" - keine Zwangsabgabe
Geiles Teil ! Waren die mit dabei ? Wink
King-Connection
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31.07.2008, 15:32,
#8
RE: "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" - keine Zwangsabgabe
Bei uns war auch erst kürlich so ein Hammpelmännchen, da wir aber zahlen hab ich ihn gleich verjagt und gesagt das wir kein Interres daran hätten mehr Fernsehgebühren zu zahlen.
Langsam kommt es mir so vor als ob die so in die Richtung einer bekannten Sekte rutschen die auch gerne von Tür zu Tür wandert. ^^
[Bild: pascal.jpg]

Ich such noch Leute die gern mit mir Mario Kart fahrn würden! Einfach PM an mich wer lust hat Wink
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05.08.2008, 17:17,
#9
RE: "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" - keine Zwangsabgabe
Das Thema gefällt mir Wink Ich finde es allgemein eine Frechheit Gebühren Zahlen zu müssen, nur weil man Geräte besitzt, welche die Möglichkeit haben diese Rundfunke zu empfangen.

Ich nutze weder ARD, ZDF noch sonst irgendetwas von denen und soll trotzdem dafür Zahlen.
Deshalb freut es mich zu hören, das der Anwalt recht bekommen hat.

Es wäre echt klasse wenn das so weiter geht und irgendwann womöglich die GEZ tatsächlich abgeschafft wird.
[Bild: 423197.png]
Nintendo Network ID (WiiU/3DS): WiiG-Yvi u. WiiG-Yvi.II
Die Sammlung



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05.08.2008, 17:55,
#10
RE: "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" - keine Zwangsabgabe
Bei mir stand neulich auch ein GEZ Mann vor der Tür, mit einem Döner in der Hand, wortlos die Tür wieder zugemacht.
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05.08.2008, 18:20,
#11
RE: "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" - keine Zwangsabgabe
lordfiSh schrieb:Bei mir stand neulich auch ein GEZ Mann vor der Tür, mit einem Döner in der Hand, wortlos die Tür wieder zugemacht.

Geile Aktion, ich hätts nicht besser machen können Rofl
Sowas ist auch schon unverschämt mit einem Döner vor der Tür zu stehen, war wohl ein Neuling Biggrin
Ich frag mich überhaupt wie man bei der GEZ arbeiten kann... Rolleyes
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11.08.2008, 09:49,
#12
RE: "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" - keine Zwangsabgabe
Ich hab da auch noch was schönes von der GEZ.
Ist zwar schon ein wenig älter, aber meiner Meinung nach
immer noch lustig. Biggrin

[Bild: gez2.jpg]

Und da schreibt auch noch jemand was zu Smile
http://blog.kuriositaet.de/?p=104
[Bild: 070509151850_bloxrelax.jpg]
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