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Indizierung / Beschlagnahme
28.03.2008, 15:01,
#1
Question  Indizierung / Beschlagnahme
Hi

Da momentan das Thema mit dem neuen "Killerspielgesetzt" sehr aktuell ist hab ich mich auch mal etwas genauer informiert.
Denn es steht zwar ständig irgendwo dran das das Game indiziert wurde oder beschlagnahmt wurde aber was heißt das eigentlich genau?
Darf ich ein Spiel nun kaufen oder nicht? Wo kann ich es kaufen, ect.

Ich denke mal das interessiert noch mehrere User, was genau es jetzt mit den Bezeichnungen auf sich hat.
Deshalb dachte ich ich mach hier mal eine kleine Zusammenfassung, bzw. Erklärung, da ich mir in vielen Punkten immer noch nicht richtig sicher bin was es denn genau heißt Smile

Indizierung
Zitat:Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein; indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

Indizierungen bestehen für 25 Jahre (so schreibt es das neue Jugendschutzgesetz vor), dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden. Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.

Quelle

Beschlagnahme
Zitat:Unter Beschlagnahme versteht man die zwangsweise Sicherstellung eines Gegenstandes, den sein Besitzer nicht freiwillig herausgibt oder der die Alllgemeinheit gefährden kann. Ein beschlagnahmtes Computerspiel gilt als verboten.

Quelle: GameStar 05/2008

Das hab ich bis jetzt zum Thema gefunden, das heißt jetzt also zusammengefasst:
Wenn ein Spiel indiziert ist darf es weiterhin verkauft werden, jedoch nur so das kein Jugendlicher das Spiel sehen kann? Also auch keine Werbung ect. Dementsprechend können die Games meist nur unter der Ladentheke verkauft werden.
Soweit hab ich das jetzt verstanden Smile

Wenn das Game aber beschlagnahmt wurde, dann darf es gar nicht mehr verbreitet werden. Weder verkauft noch verschenkt noch sonst irgendwie? Ebenso darf ich den Titel nicht erwähnen? bzw bewerben?

Hab ich das jetzt so richtig verstanden?

Und was ist jetzt eigentlich mit Titeln die erst gar keine USK Kontrolle machen lassen? Sind die in Deutschland dann automatisch indiziert? Oder beschlagnahmt? Oder gelten für die wieder andere Gesetzte? Oder dürfen in Deutschland allgemein keine Games verbreitet werden, die nicht zur USK Prüfung vorlagen?
Sehr verwirrend das alles Smile

Ich hoffe jemand kann meine Fragen klären. Ich fand das Thema nun mal sehr interessant, da es ja doch zu unserem Hobby dazugehört Wink
[Bild: 423197.png]
Nintendo Network ID (WiiU/3DS): WiiG-Yvi u. WiiG-Yvi.II
Die Sammlung



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28.03.2008, 15:29,
#2
RE: Indizierung / Beschlagnahme
Yvi schrieb:Wenn das Game aber beschlagnahmt wurde, dann darf es gar nicht mehr verbreitet werden. Weder verkauft noch verschenkt noch sonst irgendwie? Ebenso darf ich den Titel nicht erwähnen? bzw bewerben?

Richtig, ein beschlagnahmtes Spiel darf nicht beworben, nicht erwähnt (najaRolleyes Das könnte als Werbung verstanden werden) und nicht verkauft werden. Ein Händler, der es dennoch verkauft, macht sich strafbar. Der Besitz des Spiels ist jedoch weiterhin erlaubt, die Vorführung hingegen nicht.


Yvi schrieb:Und was ist jetzt eigentlich mit Titeln die erst gar keine USK Kontrolle machen lassen? Sind die in Deutschland dann automatisch indiziert? Oder beschlagnahmt? Oder gelten für die wieder andere Gesetzte? Oder dürfen in Deutschland allgemein keine Games verbreitet werden, die nicht zur USK Prüfung vorlagen?
Sehr verwirrend das alles Smile

Die sind indiziert, ein gutes Beispiel zur nicht-Vorlage von einem Spiel ist die ungeschnittene Version von Resident Evil 4, die Bonusspiele wurden der USK nicht gezeigt, von daher ist die Version mit den Bonusspielen indiziert.
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28.03.2008, 15:36,
#3
RE: Indizierung / Beschlagnahme
Ah super vielen Dank!
Dann wär soweit endlich alles geklärt für mich Smile
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Nintendo Network ID (WiiU/3DS): WiiG-Yvi u. WiiG-Yvi.II
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28.03.2008, 17:45,
#4
RE: Indizierung / Beschlagnahme
Also Besitz von beschlagnahmten und indizierten Games ist erlaubt! Hab ich da auch mal klarheit, danke Yvi Smile
Mehr muss ich gar nicht wissen^^
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28.03.2008, 20:12,
#5
RE: Indizierung / Beschlagnahme
WaLn schrieb:
Yvi schrieb:Wenn das Game aber beschlagnahmt wurde, dann darf es gar nicht mehr verbreitet werden. Weder verkauft noch verschenkt noch sonst irgendwie? Ebenso darf ich den Titel nicht erwähnen? bzw bewerben?

Richtig, ein beschlagnahmtes Spiel darf nicht beworben, nicht erwähnt (najaRolleyes Das könnte als Werbung verstanden werden) und nicht verkauft werden. Ein Händler, der es dennoch verkauft, macht sich strafbar. Der Besitz des Spiels ist jedoch weiterhin erlaubt, die Vorführung hingegen nicht.
Der Erwerb ist auch verboten, der Besitz jedoch nicht. Das heißt, wenn du beim kaufen erwischt wirst, siehts auch schlecht für den Käufer aus.

WaLn schrieb:
Yvi schrieb:Und was ist jetzt eigentlich mit Titeln die erst gar keine USK Kontrolle machen lassen? Sind die in Deutschland dann automatisch indiziert? Oder beschlagnahmt? Oder gelten für die wieder andere Gesetzte? Oder dürfen in Deutschland allgemein keine Games verbreitet werden, die nicht zur USK Prüfung vorlagen?
Sehr verwirrend das alles Smile

Die sind indiziert, ein gutes Beispiel zur nicht-Vorlage von einem Spiel ist die ungeschnittene Version von Resident Evil 4, die Bonusspiele wurden der USK nicht gezeigt, von daher ist die Version mit den Bonusspielen indiziert.
Wenn du z.B. bei Amazon ein Spiel kaufen willst, das noch nicht USK geprüft ist, darf du es erst ab 18 Jahren erwerben. Auch wenn es ein Benjamin Blümchen Spiel ist.
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12.04.2008, 11:13,
#6
RE: Indizierung / Beschlagnahme
Würde man beim Kauf eines beschalgnahmten Spiels erwischt werden, wäre wohl das Schlimmste was dem Käufer passieren könnte, dass das Spiel eingezogen würde, wobei ich aber nicht mal davon ausgehe. Zumal der Zeitpunkt des Kaufes nicht unbedingt festgestellt werden kann.
Denn juristisch gesehen findet ein Kauf in dem Moment statt, wenn der Verkäufer ein Angebot macht und der Käufer es annimmt. Dies wäre also dann der Fall, wenn der Verkäufer sagt "Ich habe das was Neues bekommen" und das Game vor dem Kunden auf den Ladentisch legt und der Kunde sagt: "Au geil! Das nehm ich." Alles was danach kommt ist rechtlich gesehen nur noch die Abwicklung des Kaufvertrags (Eigentumsübergabe=Warenübergabe und Bezahlung).
Ob ein Eingriff in diese Abwicklung juristisch vertretbar ist liegt dann in der Einschätzung des zuständigen Richters und würde im Zweifelsfall sicher nicht verfolgt werden, da ja der Besitz eines beschlagnahmten Games nicht verboten ist.

Für den Verkäufer sähe es jedoch anders aus. Der Handel mit beschagnahmten Spielen ist ja verboten. Und jeder Richter würde davon aus gehen, dass dieser eine Verkauf kein Einzelfall ist. Deshalb würde den Verkäufer die volle Härte des Gesetzes treffen.

Aber Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Besitz eines Spiel strafbar sein. Nämlich dann wenn es, real ausgeführte Gewalttaten (wirkliche Morde und/oder Vergewaltigungen in Cutscenes) oder (virtuelle) Kinderpornographie enthält oder Nationalsozialistisches Gedankengut verherrlicht. Denn bei diesen Dingen ist selbst der Besitz strafbar.
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12.04.2008, 12:24,
#7
RE: Indizierung / Beschlagnahme
CrazyPeanut schrieb:Wenn du z.B. bei Amazon ein Spiel kaufen willst, das noch nicht USK geprüft ist, darf du es erst ab 18 Jahren erwerben. Auch wenn es ein Benjamin Blümchen Spiel ist.

Das geht ja sogar soweit, dass alte Spiele nachgeprüft werden müssen, um nicht als automatisch indiziert zu gelten. Tetris auf dem Index? Seltsam, aber theoretisch möglich...
[Bild: metal_warrior.jpg]
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12.04.2008, 12:29,
#8
RE: Indizierung / Beschlagnahme
Ja, das ist eine relativ neue Regelung. Früher gab es keine automatische Indizierung, es wurde auf Antrag gehandelt. Erst seit einer Änderung vor 1 oder 2 Jahren, gilt jedes nicht geprüfte Spiel als indiziert, bzw. "nicht für Jugendliche geeignet".
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